|
Wirtschaftsprüfung
Die Wirtschaftsprüfung befindet sich seit Jahren im Wandel. Steigende Komplexität der Unternehmen, ihrer Geschäftsfelder sowie zunehmende Internationalisierung sind Herausforderungen, denen sich Warth & Klein stellt.
Als Ergebnis unserer Abschlussprüfungen geben wir ein Urteil über die Ordnungsmäßigkeit und Gesetzeskonformität des von Ihnen aufgestellten Jahresabschlusses ab. Basis hierfür sind langjährige branchen- und unternehmensspezifische Kenntnisse und eine intensive Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen. Unsere Kompetenz in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung wird – aufbauend auf den Berufsexamina – ständig durch interne Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ausgeweitet und vertieft.
Wir führen jede Prüfung mit individuell zusammengestellten Teams durch, die ihr spezifisches Wissen und Können optimal bündeln. Besonderen Wert legen wir darauf, die Prüfungsergebnisse fortlaufend mit Ihnen auszutauschen, damit Sie unsere Anregungen und Vorschläge kurzfristig im Rahmen Ihrer Bilanzierung und Bewertung umsetzen können. Wir unterstützen Sie hierbei durch Management-Letter, die als Informationsmedium ein regelmäßiger Bestandteil unserer Prüfungsleistung sind.
Wir prüfen auch nach internationalen Standards aufgestellte Jahresabschlüsse und beraten Sie gerne, wenn Sie eine Umstellung Ihrer Berichterstattung oder Rechnungslegung auf IAS oder US-GAAP erwägen oder Unterstützung auf diesem Gebiet wünschen.
Neben traditionellen Jahresabschlussprüfungen führen wir alle Arten von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen (z. B. Gründungsprüfungen, Verschmelzungsprüfungen, Geschäftsführungsprüfungen, Vertragsprüfungen und Unterschlagungsprüfungen) durch und unterstützen Sie beratend und ausführend bei internen Revisionsaufgaben.
Im Rahmen von IT-Systemprüfungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, alle betrieblichen Prozesse und Funktionsbereiche dahin gehend zu untersuchen, ob aus ihnen Risiken resultieren, die den Bestand Ihres Unternehmens gefährden oder die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verletzen. Beispiele dafür sind Prüfungen der IT-Strategie, der IT-Organisation, des Berechtigungskonzepts (Anwendungsumfeld) und der Funktionen der rechnungslegungsrelevanten Mandantensysteme.
|