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Bilanzrechtsmodernisierung
Es ist die größte Reform des deutschen Handelsbilanzrechts seit 20 Jahren: Am 29. Mai 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel der Reform ist, das deutsche Bilanzrecht zu einer vollwertigen und kostengünstigeren Alternative zur internationalen Rechnungslegung zu entwickeln. Das Gesetz sieht weitreichende Änderungen im handelsrechtlichen Einzel- und im Konzernabschluss vor. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zu den beschlossenen Änderungen in der Rechnungslegung. Inzwischen liegt auch die Verordnung zur Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen nach dem BilMoG vor. Diese finden Sie in diesem Container unter "Materialien."
Aktuelle Informationen von Warth & Klein zum BilMoG
"Aktuelle Informationen zum BilMoG 2009"
Synopse zu den Änderungen des HGB durch das BilMoG
"Aktuelle Informationen zum BilMoG" 02/2008
"Aktuelle Informationen zum BilMoG" 01/2008
Materialien
BMF-Schreiben zur Maßgeblichkeit
Rückstellungsabzinsungsverordnung
Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts
Gesetzesbeschluss zum BilMoG
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum BilMoG
Regierungsentwurf zum BilMoG
Referentenentwurf zum BilMoG
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