Bilanzrechtsmodernisierung

Es ist die größte Reform des deutschen Handelsbilanzrechts seit 20 Jahren: Am 29. Mai 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel der Reform ist, das deutsche Bilanzrecht zu einer vollwertigen und kostengünstigeren Alternative zur internationalen Rechnungslegung zu entwickeln. Das  Gesetz sieht weitreichende Änderungen im handelsrechtlichen Einzel- und im Konzernabschluss vor. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zu den beschlossenen Änderungen in der Rechnungslegung. Inzwischen liegt auch die Verordnung zur Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen nach dem BilMoG vor. Diese finden Sie in diesem Container unter "Materialien."

Aktuelle Informationen von Warth & Klein zum BilMoG

 "Aktuelle Informationen zum BilMoG 2009"

 Synopse zu den Änderungen des HGB durch das BilMoG

  "Aktuelle Informationen zum BilMoG" 02/2008

 "Aktuelle Informationen zum BilMoG" 01/2008

Materialien
 

 Rückstellungsabzinsungsverordnung

 Entwurf BMF-Schreiben zur Maßgeblichkeit

 Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts

 Gesetzesbeschluss zum BilMoG

 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum BilMoG 

 Regierungsentwurf zum BilMoG

 Referentenentwurf zum BilMoG

 

 





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Bilanzrechtsmodernisierung
Hier finden Sie Informationen zur Reform des Bilanzrechts. [mehr]
Downloads
mandanteninfo Aktuelle Steuerinformation Februar 2010
0,25 MB
Anforderungen an die Dokumentation des IKS und RMS
0,4 MB
BilMoG-Special zum Risikomanagement
0,1 MB
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